Beurkundung Schweizer Verträge

Für einige Rechtsgeschäfte hat der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, so zum Beispiel

 

- für die Gründung von Gesellschaften,

- für die Erstellung von Eheverträgen,

- für die Errichtung von Erbverträgen und

- für das Abfassen eines Vorsorgeauftrags.

 

Als öffentliche Notarin des Kantons St. Gallen nimmt Rechtsanwältin Bettina Schwarz für Sie Beurkundungen und Beglaubigungen vor und berät Sie umfassend bei der für Sie passenden Ausgestaltung des Vertrages.