Beurkundung Deutscher Verträge

Eheverträge, Testamente und Erbverträge von Personen mit dem Wohnsitz in Deutschland können in der Schweiz rechtswirksam beurkundet werden. Das gleiche gilt für deutsche gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Das kann insbesondere im Hinblick auf die Beurkundungsgebühren interessant sein. In Deutschland sind die Beurkundungsgebühren gesetzlich festgeschrieben und richten sich nach den Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Beurkundung. In der Schweiz sind lediglich die Gebühren für den öffentlichen Beurkundungsakt an sich festgelegt und vom Vermögenswert unabhängig. Die Gebühren für die Beratung und das Erstellen der Urkunde wird nach Arbeitsaufwand abgerechnet.

 

Rechtsanwältin Andrea Fromherz ist in Deutschland Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht und hat 15 Jahre ausschließlich in diesen Bereichen gearbeitet. Danach war sie als Assessorin in einem Notariat in Bayern tätig. Sie berät und unterstützt sie gerne bei der Ausarbeitung Ihres Testaments, Erbvertrags oder Ehevertrags und begleitet die notarielle Beurkundung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorgänge.

 

Rechtsanwältin Bettina Schwarz ist Notarin und beurkundet regelmäßig Verträge im deutschen Recht. Sie prüft und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des deutschen Beurkundungsgesetzes. So sind die Urkunden nach Deutschem Recht stets laut zu verlesen.

 

Letztwillige Verfügungen sind im Zentralen Testamentsregister in Berlin zu registrieren. Das stellt sicher, dass die letztwillige Verfügung im Erbfall aufgefunden wird und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Die Registrierung veranlasst die Notarin unmittelbar.