Die Kanzlei hält sich an die Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten vom 22. April 1994, sGS963.75.
Rechtsfragen werden grundsätzlich nicht per Mail oder Telefon erteilt.
Beurkundungsgebühren:
Ebenfalls bitte ich Sie, beim Erstgespräch das Geld in bar mitzunehmen.
Bei neuen Klienten und Fällen erlaube ich mir, einen Kostenvorschuss zu verlangen. Dieser kann auf mein Konto überwiesen werden
IBAN 14 8131 9000 0107 6681 3, BIC/Swift: RAIFCH22D19;
Kanzlei Schwarz Raiffeisenbank Mittelrheintal
Wichtig!!!: Unentgeltliche Prozessführung bzw. Rechtspflege:
Grundsätzlich versuche ich, kostspielige und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Falls es doch sein muss, kann der Staat die Prozesskosten bei guten Prozessaussichten und
finanzieller Bedürftigkeit vorschiessen. Dies nennt sich dann unentgeltliche Prozessführung oder unentgeltliche Rechtspflege. Dieser - ein wenig irreführende Begriff -bedeutet aber
nicht, dass das Verfahren kostenlos ist. Die unentgeltliche Prozessführung gibt dem Prozessierenden die Möglichkeit, das Verfahren durchzuführen, indem der Staat ihm die Kosten für einen Prozess
vorschiesst. Die Prozess- und Anwaltskosten, welche schlussendlich durch Urteil auferlegt werden können, werden später vom Staat wieder zurückgefordert, falls es die finanziellen
Umstände zulassen.
Die unentgeltliche Prozessführung muss im Vorfeld von einem Anwalt oder Anwältin beantragt werden. Dies bedeutet ein nicht zu unterschätzender Aufwand, da meistens gleichzeitig auch die ganze
Rechtsschrift eingereicht werden muss.
Deshalb verlange ich vorab einen bedingten Kostenvorschuss, den ich zurückerstatte, sollte die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden.
Anwaltliche Leistungen ausserhalb eines bewilligten Verfahren mit unentgeltlicher Prozessführung und andere nichtstreitige Verfahren sind gesondert zu entrichten.
Kanzlei Schwarz
Bahnhofstrasse 5
9435 Heerbrugg
Tel: 071 722 00 20
Mail: info(at)kanzlei-schwarz.ch
www.kanzlei-schwarz.ch