Honorarbemessung und Preise

 

 

Anwaltliches Honorar

  • Anwaltliche Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
  • Der Stundenansatz beträgt CHF 270.–
  • Auch Erstgespräche sowie kurze Rechtsauskünfte sind kostenpflichtig.

  • Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung oder unentgeltlichen Rechtspflege übernehme ich grundsätzlich nicht. Amtliche Verteidigungen in Strafverfahren übernehme ich hingegen.

  • Die Kanzlei hält sich an die Honorarordnung für Rechtsanwälte und Rechtsagenten vom 22. April 1994, sGS963.75

 

Mediationshonorar

  • Der Stundenansatz für Mediation beträgt CHF 250.– pro Stunde.

    Eine Mediationssitzung dauert in der Regel zwei Stunden.

  • Vor- und Nachbereitungen gehören zur Mediation und werden nach Zeitaufwand zum gleichen Stundenansatz verrechnet.

  • Die Kosten der Mediation werden von den Parteien nach eigener Vereinbarung getragen.

 

Beurkundungshonorar

  • eine öffentliche Beurkundung inkl. Zeugen kostet pauschal Fr. 350.- (Urkundenredaktion und Gespräche sind nicht inbegriffen)
  • Beglaubigungskosten für Unterschrift: Fr. 50.- pro Unterschrift
  • Beglaubigungskosten für Kopie: Fr. 40.- pauschal plus 5 Fr. pro weitere Kopie 

 

Bei neuen Klienten und Fällen ist jeweils Kostenvorschuss zu entrichten. Dieser ist jeweils auf mein Konto IBAN CH08 8080 8004 3706 0626 9, BIC/Swift: RAIFCH22D19, Kanzlei Schwarz Raiffeisenbank Mittelrheintal zu überweisen.