Anwaltliches Honorar
Auch Erstgespräche sowie kurze Rechtsauskünfte sind kostenpflichtig.
Mandate im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung oder unentgeltlichen Rechtspflege übernehme ich grundsätzlich nicht. Amtliche Verteidigungen in Strafverfahren übernehme ich hingegen.
Mediationshonorar
Der Stundenansatz für Mediation beträgt CHF 250.– pro Stunde.
Eine Mediationssitzung dauert in der Regel zwei Stunden.
Vor- und Nachbereitungen gehören zur Mediation und werden nach Zeitaufwand zum gleichen Stundenansatz verrechnet.
Die Kosten der Mediation werden von den Parteien nach eigener Vereinbarung getragen.
Beurkundungshonorar
Bei neuen Klienten und Fällen ist jeweils Kostenvorschuss zu entrichten. Dieser ist jeweils auf mein Konto IBAN CH08 8080 8004 3706 0626 9, BIC/Swift: RAIFCH22D19, Kanzlei Schwarz Raiffeisenbank Mittelrheintal zu überweisen.
Kanzlei Schwarz
Postfach 70
9435 Heerbrugg
Tel: 071 722 00 20
Mail: info(at)kanzlei-schwarz.ch
www.kanzlei-schwarz.ch
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