Aus den nachfolgenden Gründen übernehme ich keine Mandate mehr im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung oder unentgeltlichen
Rechtspflege:
Der Staat kann die Verfahrenskosten unter bestimmten Voraussetzungen – bei guter Erfolgsaussicht und nachgewiesener Bedürftigkeit des/der MandantIn – übernehmen. Dies wird oft als „unentgeltliche Prozessführung“ bezeichnet, ist jedoch missverständlich: Die Gewährung bedeutet nicht, dass das Verfahren für den/die MandantIn tatsächlich kostenlos ist.
Vielmehr wird der Prozess vom Staat vorfinanziert. Die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten werden nach Verfahrensabschluss zurückgefordert werden, wenn das Gericht dies im Urteil entscheidet. Dies ist meistens der Fall.
Bereits die Prüfung, ob überhaupt ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege besteht, ist zeit- und arbeitsintensiv, da umfangreiche Unterlagen gesichtet und eine vollständige Rechtsschrift eingereicht werden muss. Auch dieser Aufwand wird nicht vom Staat vergütet.
Für mich als Anwältin bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung in meiner Arbeitsweise: Ich darf nur das tun, was das Gericht für „notwendig“ hält. Viele Gespräche, rechtliche Einschätzungen und vorbereitende Maßnahmen, die ich sonst im Sinne meiner Mandantinnen und Mandanten vornehmen würde, bleiben entweder unbezahlt oder dürfen gar nicht erbracht werden. Dadurch kann ich nicht individuell auf meine Mandantinnen eingehen, was für beide Seiten unbefriedigend ist.
Zudem ist ein Anwaltswechsel nach Bewilligung nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Auch die Vergütung durch den Staat erfolgt – wenn überhaupt – oft erst Monate, wenn sogar Jahre nach Abschluss des Verfahrens und nur nach eingehender Prüfung, ob alle Schritte rückblickend als notwendig beurteilt werden.
Meine berufliche Erfahrung hat gezeigt, dass die unentgeltliche Prozessvertretung weder für mich noch für meine Mandanten eine zufriedenstellende Lösung darstellt.
Kanzlei Schwarz
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